Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Metrika GmbH, Eisenbahnstraße 2, 48282 Emsdetten (nachfolgend auch: Metrika GmbH) gegenüber Unternehmern und Kaufleuten
§1 Anwendungsbereich, Geltung
- Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von METRIKA GMBH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die METRIKA GMBH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn METRIKA GMBH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn METRIKA GMBH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§2 Leistungen von METRIKA GMBH/Mitwirkung des Kunden
- METRIKA GMBH erbringt individuelle Beratungs-, Agentur und Schulungsdienstleistungen für Unternehmen im Bereich der Webanalyse. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet METRIKA GMBH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks/konkreten Erfolgs.
- Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von METRIKA GMBH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch METRIKA GMBH, bleibt der Vergütungsanspruch von METRIKA GMBH unberührt.
- In Bezug auf die von METRIKA GMBH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht METRIKA GMBH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
- METRIKA GMBH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen/Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
- METRIKA GMBH garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Beratungsleistungen von METRIKA GMBH erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Sollte der Kunde diese Voraussetzungen nicht einhalten, bleibt der Vergütungsanspruch von METRIKA GMBH unberührt.
- Die Übertragung gebuchter Schulungsdienstleistungen auf Dritte ist ausgeschlossen.
§3 Zustandekommen von Verträgen
- Der Vertragsschluss zwischen METRIKA GMBH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
- Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von METRIKA GMBH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
- Die Bewerbung und Präsentation unserer Dienstleistungen auf unseren Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (z. B. auf Facebook) stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns dar.
- Sollte die Leistung der von Ihnen bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, etwa aus technischen Gründen, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
§4 Abnahmebedürftige Leistungen
- Die Leistungen von METRIKA GMBH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
- METRIKA GMBH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
- Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
- Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. METRIKA GMBH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber METRIKA GMBH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und METRIKA GMBH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
- Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist METRIKA GMBH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von METRIKA GMBH zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
- METRIKA GMBH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
- Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird METRIKA GMBH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
- Die abzunehmende (Teil-)Leistung von METRIKA GMBH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von METRIKA GMBH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
- Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
- Die Preise, die von METRIKA GMBH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Die Bezahlung der Leistungen von METRIKA GMBH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von METRIKA GMBH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von METRIKA GMBH ist anders lautend. Eine METRIKA GMBH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
- Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde METRIKA GMBH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung von METRIKA GMBH überlassen.
- METRIKA GMBH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
- Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde METRIKA GMBH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung von METRIKA GMBH überlassen. Dieses von Ihnen unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat ist zu übermitteln an: info@metrika.de (als Scan vorab) und Metrika Gmbh, Eisenbahnstraße 2, 48282 Emsdetten (postalisch im Nachgang). Ein Muster ist dem Anhang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§6 Kündigung, Laufzeit
- Der Vertrag zwischen METRIKA GMBH. und dem Kunden hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Sofern kein Endzeitpunkt der Leistungen vereinbart wird, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit gültig. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
- Etwaige darüber hinaus gehende freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
- Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§7 Verzug/außerordentliche Kündigung
- Fristen für die Leistungserbringung durch METRIKA GMBH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei METRIKA GMBH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei METRIKA GMBH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
- Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält METRIKA GMBH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
- Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber METRIKA GMBH in Verzug, ist METRIKA GMBH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. METRIKA GMBH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§8 Erfüllung
- METRIKA GMBH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. METRIKA GMBH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
- Dem Kunden ist bewusst, dass METRIKA GMBH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird METRIKA GMBH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
- Ist METRIKA GMBH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von METRIKA GMBH unberührt.
- Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. METRIKA GMBH wird sich allerdings im Dialog mit dem Kunden bemühen, die Veranstaltung nachzuholen.
§9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber METRIKA GMBH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass METRIKA GMBH überlassene Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt METRIKA GMBH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§11 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von METRIKA GMBH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von METRIKA GMBH für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
- Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die METRIKA GMBH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
- Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an METRIKA GMBH über.
- Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
- Der Kunde darf sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
§12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der METRIKA GMBH anderweitig eingeräumt.
§13 Haftung
- METRIKA GMBH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet METRIKA GMBH nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- In den Grenzen nach Absatz 1 haftet METRIKA GMBH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§14 Kundenbeziehung
Der Kunde gestattet METRIKA GMBH, ihn als Referenzkunden zu führen. Diese Zustimmung gilt ab Vertragsunterzeichnung und kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden.
§15 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
- Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns oberste Priorität. Wir informieren daher separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
- Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z. B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste, Facebook-Messenger, WhatsApp). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, müssen Sie uns dafür eine E-Mail zukommen lassen an: info@metrika.de . In Ihrer Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unseren Lasten. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei uns.
- Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten (z. B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen) ein. Sie willigen widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken (z. B. Google Remarketing, Facebook Pixel/Custom Audiences) an Dritte ein (z. B. Facebook Inc, Google LLP, Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten) ein. Betreffend eines Widerrufs gilt Absatz 2 und § 5 unserer Datenschutzbestimmung.
- Sofern die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch uns an Dritte (z.B. Facebook Inc, Google LLP) bereits vor Vertragsschluss beziehungsweise vor Inanspruchnahme unserer Dienste stattgefunden haben sollte, genehmigen Sie, unabhängig von der Geltung des Erlaubnistatbestands des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Übermittlung und Verarbeitung Ihrer Daten rückwirkend. Die Genehmigung besteht nach Inanspruchnahme unserer Dienste und/oder der Beendigung der Geschäftsverbindung mit uns fort.
- Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von uns (z. B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort unsere Interessen zu wahren. Wir sind berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von uns innerhalb der Gruppe/Community verletzen oder beeinträchtigen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von uns abzuwerben.
§16 Schlussbestimmungen
- Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von METRIKA GMBH maßgebend.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von METRIKA GMBH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von METRIKA GMBH (derzeit Emsdetten)
AGB Stand: 03.03.2021 © Vervielfältigung verboten
Anhang
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SEPA
Metrika GmbH, Eisenbahnstraße 2, 48282 Emsdetten, Deutschland (Gläubigerreferenz-ID: DE92ZZZ00000281165) und dessen Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Metrika GmbH, Eisenbahnstraße 2, 48282 Emsdetten, Deutschland und dessen Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
- Vorname und Name des Kontoinhabers
- Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
- Postleitzahl und Ort
- Kreditinstitut (Name und BIC)
- IBAN:
- Ort, Datum
- Unterschrift des Kontoinhabers
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